Sperrmüllproblem im Bereich Wendehammer/Schönhofstraße beheben
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das wiederholt auftretende Sperrmüllproblem im Bereich Wendehammer/Schönhofstraße zu finden. Vorschläge umfassen häufigere Kontrollen und die Installation von Blumenkübeln oder Sitzbänken, um die illegale Entsorgung zu erschweren und die Aufenthaltsqualität zu steigern.
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E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich Wendehammer/Schönhofstraße wiederholt illegal Sperrmüll entsorgt wird. Dabei sind folgende Möglichkeiten in die Überlegungen einzubeziehen:
- Häufigere Kontrollen durch die Stadt.
- Installation von Blumenkübeln oder Sitzbänken, um die illegale Entsorgung von Sperrmüll zu erschweren und die Aufenthaltsqualität des Ortes zu steigern.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger berichten, dass an dieser Stelle regelmäßig illegal Sperrmüll entsorgt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2021OFOF 1314/2Sperrmüllproblem im Bereich Wendehammer/Schönhofstraße behebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7251Sperrmüllproblem im Bereich Wendehammer/Schönhofstraße behebenDirektanregung
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1051Sperrmüllproblem im Bereich Wendehammer/Schönhofstraße behebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats