Hessischer Radfernweg - Bordstein absenken
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine des Hessischen Radfernwegs abzusenken, um die Nutzung des Radfernwegs zu verbessern. Dies ist besonders wichtig, da viele Menschen während der Corona-Pandemie das Fahrrad als Freizeitmittel entdeckt haben.
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Der Magistrat wird gebeten, bei der Überführung des Hessischen Radfernwegs 8 von der Isenburger Schneise in die Otto-Fleck-Schneise die Bordsteine auf das Fahrbahnniveau abzusenken.
Begründung
Viele Kommunen behandeln die Wege der Hessischen Radfernwege stiefmütterlich. Wie schade! Besonders in der Corona-Pandemie haben viele Menschen das Fahrrad als Sport- und Freizeitgerät entdeckt. Die Radfernwege werden gern angenommen, weil man auch ohne Karten und Navigationsgeräte viele interessante Ziele in der Umgebung zuverlässig erreichen kann. Frankfurt sollte mit gutem Beispiel vorangehen und den Radfernwegen auf seiner Gemarkung etwas Aufmerksamkeit schenken. In einem ersten Schritt soll der Bordstein an der oben bezeichneten Stelle abgesenkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2020OFOF 1843/5Hessischer Radfernweg - Bordstein absenkenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 27. November 2020Sie sind hierOMOM 6952Hessischer Radfernweg - Bordstein absenkenDirektanregung
- 22. März 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 676Hessischer Radfernweg - Bordstein absenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats