Grundhafte Erneuerung der Alten Gasse
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Zeitpunkt der grundhaften Erneuerung der Alten Gasse mitzuteilen. Dies ist wichtig, da bauliche Umgestaltungen nur im Rahmen dieser Erneuerung möglich sind.
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Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann etwa eine grundhafte Erneuerung der Alten Gasse erforderlich sein wird.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 20. April 2020, ST 749, führt der Magistrat aus, eine grundhafte Erneuerung der Alten Gasse sei aufgrund des guten Straßenzustands mittelfristig nicht erforderlich. Da gewünschte bauliche Umgestaltungen der Alten Gasse nur im Zuge einer solchen grundhaften Erneuerung durchgeführt werden können, wäre eine möglichst genaue zeitliche Einschätzung hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2019OFOF 1006/1Verschönerung Alte GasseOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2020OMOM 5563Verschönerung Alte GasseDirektanregung
- 20. April 2020STST 749Verschönerung Alte GasseStellungnahme
- 8. Februar 2021STST 223Verschönerung Alte GasseStellungnahme
- 7. Juli 2021OFOF 117/1Grundhafte Erneuerung der Alten GasseOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. September 2021Sie sind hierOMOM 673Grundhafte Erneuerung der Alten GasseDirektanregung
- 31. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 228Grundhafte Erneuerung der Alten GasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme