Zusätzliche Sitzmöglichkeiten im östlichen Teil des Kätcheslachparkes
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Sitzmöglichkeiten im östlichen Teil des Kätcheslachparkes zu errichten, da der genannte Weg eine der meistgenutzten Wegeverbindungen ist und derzeit nur zwei Sitzbänke vorhanden sind. Dies wurde von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, die mehr Verweilmöglichkeiten wünschen.
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Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende des östlichen Teils des Kätcheslachparkes entlang des Weges unmittelbar entlang der Bebauungsgrenze mindestens zwei zusätzliche Sitzmöglichkeiten zu errichten.
Begründung
Der genannte Weg ist einer der meistgenutzten Wegeverbindungen im Umfeld des Kätcheslachparkes. Entlang des genannten Weges befinden sich derzeit allerdings nur zwei Sitzbänke und keine weiteren Sitz- bzw. Verweilmöglichkeiten, was verschiedentlich von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen wurde. Der Magistrat wird daher darum gebeten, zusätzliche Sitzmöglichkeiten zu errichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2020OFOF 611/12Zusätzliche Sitzmöglichkeiten im östlichen Teil des KätcheslachparkesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. August 2020Sie sind hierOMOM 6448Zusätzliche Sitzmöglichkeiten im östlichen Teil des KätcheslachparkesDirektanregung
- 27. November 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2095Zusätzliche Sitzmöglichkeiten im östlichen Teil des KätcheslachparkesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats