Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
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Bisheriger Verlauf
29.07.2020
18.08.2020
09.11.2020
Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
Details im PARLIS OF_1334-6_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
Details im PARLIS OM_6352_2020Stellungnahme des Magistrats
Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
Details im PARLIS ST_1956_202029.07.2020
Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
Details im PARLIS OF_1334-6_202018.08.2020
Anregung Ortsbeirat
Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
Details im PARLIS OM_6352_202009.11.2020
Stellungnahme des Magistrats
Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
Details im PARLIS ST_1956_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6352 entstanden aus Vorlage: OF 1334/6 vom 29.07.2020
Betreff: Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Parken bis in die Straßeneinmündung hinein und auf dem Bürgersteig verhindert wird. Begründung:
Wie Anwohner berichten, ist es insbesondere Lastwagen zum Teil nicht möglich, von der Küferstraße in die Westenbergerstraße einzubiegen. So wurde die Hauswand des der Einmündung gegenüberliegenden Hauses Westenbergerstraße 1 bereits dreimal von Lkws beschädigt, die wegen parkender Fahrzeuge am korrekten Einbiegen gehindert wurden. Der letzte Vorfall am 15.06.2020 wurde den Beamten des 17. Polizeirevieres gemeldet. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1956 Aktenzeichen: 32 1