Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße zu verhindern. Dies ist notwendig, da parkende Fahrzeuge das Einbiegen für Lastwagen erschweren und bereits zu Schäden an einem Gebäude geführt haben.
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Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Parken bis in die Straßeneinmündung hinein und auf dem Bürgersteig verhindert wird.
Begründung
Wie Anwohner berichten, ist es insbesondere Lastwagen zum Teil nicht möglich, von der Küferstraße in die Westenbergerstraße einzubiegen. So wurde die Hauswand des der Einmündung gegenüberliegenden Hauses Westenbergerstraße 1 bereits dreimal von Lkws beschädigt, die wegen parkender Fahrzeuge am korrekten Einbiegen gehindert wurden. Der letzte Vorfall am 15.06.2020 wurde den Beamten des 17. Polizeirevieres gemeldet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2020OFOF 1334/6Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2020Sie sind hierOMOM 6352Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindernDirektanregung
- 9. November 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1956Sindlingen: Falschparken an der Einmündung der Küferstraße in die Westenbergerstraße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats