Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die Eigentümer
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Herrn Knapp bei der Suche nach einer neuen, geeigneten Ladenfläche zu unterstützen und den Kontakt zum Eigentümer herzustellen, um den Verbleib des Familienbetriebs Blumen Knapp zu sichern. Dies ist wichtig, um die Vielfalt und Einzigartigkeit der Berger Straße zu erhalten.
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Merianplatz — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Baumpflanzungen auf dem Merianplatz14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort Aufstellung Erinnerungsstele Merianplatz20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird aufgefordert, die Wirtschaftsförderung zu bitten, Herrn Knapp darin zu unterstützen, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Ladenfläche im Einzugsbereich der bisherigen Lage des Geschäfts zu finden und auch noch einmal Kontakt zum Eigentümer und Vermieter aufzunehmen mit dem Ziel, doch noch einen Verbleib von Blumen Knapp zu erwirken. Herr Knapp hat dazu selbst Vorschläge gemacht, die dem Vermieter in seinen Interessen deutlich entgegenkommen dürften.
Begründung
Kündigung des Ladens durch die Eigentümer Der Familienbetrieb Blumen Knapp betreibt sein Geschäft seit 1965 am Merianplatz und ist damit eines der ältesten Ladengeschäfte auf der unteren Berger Straße. Vor wenigen Wochen erhielt Herr Knapp als Geschäftsinhaber ohne Vorankündigung und aus heiterem Himmel die Kündigung des Mietvertrags zum Ende des Jahres. Es gab kein Gespräch und keine Begründung. Das ist nach einem so langen, einvernehmlichen Mietverhältnis und der Tatsache, dass das Geschäft auch die Existenzgrundlage von mehreren Menschen darstellt, ein inakzeptables Vorgehen. Rechtsmittel, dagegen Einspruch einzulegen, gibt es in diesem Fall wahrscheinlich nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6272Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die EigentümerDirektanregung
- 25. Juni 2020OFOF 907/3Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die EigentümerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1864Blumen Knapp in der Bergerstraße 49: Kündigung des Ladens durch die EigentümerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats