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Die Europäische Schule Frankfurt muss an den Kaiserlei

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
176 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Verlegung der Europäischen Schule Frankfurt an den Kaiserlei zu prüfen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der bevorzugte Investor aus dem Projekt "Multifunktionsarena am Kaiserlei" ausgestiegen ist, wodurch alte Pläne wiederbelebt werden können. Ziel ist es, die ESF an einem geeigneten Standort weiterzuentwickeln und die Infrastruktur im Nordwesten zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen den Weg für die Verlegung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) an den Kaiserlei frei zu machen: - Der zuständige Dezernent soll schnellstmöglich mit der Prüfung beauftragt werden, inwieweit der Standort für eine Ansiedelung der ESF geeignet ist. - Dabei soll eine zügige Ergebnisfindung angestrebt werden, damit im Falle eines positiven Ergebnisses der aufwendige städtebauliche Wettbewerb in der Nordweststadt, der eine mögliche Weiterentwicklung der beiden Ernst-Reuter-Schulen und der Europäischen Schule am bisherigen Standort prüfen soll, ersatzlos entfallen kann. - Die hierfür notwendigen Mittel und weiteren Ressourcen können direkt in die notwendigen Schulbauten und weiteren schulnotwendigen Anlagen einfließen.

Begründung

Mit dem Ausstieg des bevorzugten Investors aus dem Projekt "Multifunktionsarena am Kaiserlei" können nun alte Pläne wiederbelebt werden; so zum Beispiel Pläne aus dem Jahr 2016 von Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, die endlich Realität werden könnten. Die ESF würde sich endlich entsprechend des anwachsenden Zustromes von Schülerinnen und Schülern entwickeln können. Das bereits im Jahr 2016 der Kaiserlei als Standort für die ESF im Gespräch war, hatte zu der Zeit auch der damalige Leiter des Liegenschaftsamts bestätigt. Auf diese Weise könnte auch der von allen Seiten angestrebte EZB-nahe Standort für die ESF erreicht werden. Für die Schaffung einer infrastrukturgünstig am Flughafen gelegenen Sport- und Veranstaltungsarena steht bereits ein anderer agiler Investor bereit. Die Stadt verliert nichts, alle gewinnen: - Die ESF und die Ernst-Reuter-Schulen, wenn die Flächen am Kaiserlei für den Schulbau verwendet werden; - die Stadtteile im Nordwesten, wenn sie durch die Verlegung der ESF an den Kaiserlei vermisste Sportflächen zurückgewinnen; - andere Sportvereine, wenn ihren berechtigten Interessen durch den Bau einer Multifunktionsarena am Flughafen Rechnung getragen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2020OFOF 546/8Die Europäische Schule Frankfurt muss an den KaiserleiOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. Juni 2020Sie sind hier
    OMOM 6207Die Europäische Schule Frankfurt muss an den Kaiserlei
    Direktanregung
  3. 1. Oktober 2021STST 1807Die Europäische Schule Frankfurt muss an den KaiserleiStellungnahme
  4. 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 176 WochenSTST 2147Die Europäische Schule Frankfurt muss an den KaiserleiStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 44 · 21.01.2021
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 45 · 25.02.2021
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 4 · 16.09.2021
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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