Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Bereich des Ortsbezirks 6
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Hilfen für Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 6 bereitzustellen, um die schulischen Defizite aufgrund der Corona-Krise auszugleichen. Dies umfasst unter anderem die Einrichtung einer Sommerschule und zusätzliche Förderstunden. Ziel ist es, die Bildungschancen der betroffenen Kinder zu verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, beim Hessischen Kultusministerium darauf hinzuwirken, dass zusätzliche Hilfen für die Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 6 zur Verfügung gestellt werden, um die durch die Corona-Krise entstandenen schulischen Defizite aufzuholen. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, unterstützende Maßnahmen zu veranlassen, z. B. im Bereich der Jugend- und Familienhilfe, Unterstützung durch außerschulische Bildungsträger etc. Unter anderem könnten eine "Sommerschule" während der Sommerferien eingerichtet und zusätzliche Förderstunden angeboten werden.
Begründung
Die Kinder bildungsferner Familien leiden besonders unter den Schulschließungen. Vielfach konnte kaum bzw. nur die nötigste Unterstützung durch die Familien bereitgestellt werden. Hier müssen das Land Hessen und der Magistrat der Stadt Frankfurt Verantwortung übernehmen und entsprechende Förderungen anbieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2020OFOF 1316/6Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Bereich des Ortsbezirks 6Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6166Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Bereich des Ortsbezirks 6Direktanregung
- 23. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1915Hilfe für die Schülerinnen und Schüler im Bereich des Ortsbezirks 6Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats