Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 10 (Preungesheim, Eckenheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg) mit schultauglichen Tablets

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
45 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 10 mit schultauglichen Tablets auszustatten. Dies soll die mediale Infrastruktur stärken und die Schüler für die Zukunft fit machen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie es möglich ist, die Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 10 (Preungesheim, Eckenheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg) mit schultauglichen Tablets auszustatten.

Begründung

So wird die mediale Infrastruktur gestärkt und die Schülerinnen und Schüler werden fit für die Zukunft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2020OFOF 981/10Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 10 (Preungesheim, Eckenheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg) mit schultauglichen TabletsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Mai 2020Sie sind hier
    OMOM 6031Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 10 (Preungesheim, Eckenheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg) mit schultauglichen Tablets
    Direktanregung
  3. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 625Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 10 (Preungesheim, Eckenheim, Berkersheim, Bonames, Frank-furter Berg) mit schultauglichen TabletsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 10
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 44 · 27.10.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 45 · 24.11.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 46 · 12.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 47 · 23.02.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen