Schaffung von zusätzlichem Grün auf dem "Alten Friedhof Oberrad"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Baumpflanzungen und eine Begrünung der südlichen Mauer auf dem Alten Friedhof Oberrad vorzunehmen. Dies soll den grünpolitischen Wert des Friedhofs steigern und auf die Veränderungen im Friedhofswesen reagieren.
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Der Magistrat wird gebeten, auf dem "Alten Friedhof Oberrad" 1. zusätzliche Baumpflanzungen und 2. eine Begrünung der südlichen Mauer mittels Bäumen und Sträuchern vorzunehmen.
Begründung
Das Friedhofswesen unterliegt allgemeinen Veränderungen. Dies hat der Magistrat zuletzt mit seinem Vortrag vom 20.12.2019, M 218, ausgeführt. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Grabstätten nicht oder nicht mehr belegt werden. Um den grünpolitischen Wert des "Alten Friedhof Oberrad" weiter zu steigern, sind auf der Fläche weitere Bäume und an der südlichen Mauer Bäume und Sträucher zu pflanzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2019MM 218Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 24. Februar 2020OFOF 1623/5Schaffung von zusätzlichem Grün auf dem „Alten Friedhof Oberrad“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020Sie sind hierOMOM 5926Schaffung von zusätzlichem Grün auf dem „Alten Friedhof Oberrad“Direktanregung
- 8. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1101Schaffung von zusätzlichem Grün auf dem Alten Friedhof OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats