Sicherheit in der Bahnunterführung Goldsteinstraße
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Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 92/5 vom 16.06.2016
Betreff: Sicherheit in der Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Bahnunterführung Goldsteinstraße durch Maßnahmen wie Ausbesserung des Fahrbahnbelags, Verbreiterung der Bürgersteige und/oder Einbahnregelungen (ggf. mit Ampeln) für eine deutliche Steigerung der Sicherheit vor allem für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zu sorgen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die geeigneten Maßnahmen zeitnah vor der Erneuerung und Erweiterung der Brücke durch die Deutsche Bahn AG durchzuführen.
Begründung: Die Gefahrensituation für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Bahnunterführung Goldsteinstraße ist nach wie vor erheblich. Die Straße ist vor, unter und nach der Brücke eine reine Buckelpiste. Zudem sind die Bürgersteige unter der Brücke zu schmal, bei Regenwetter werden die Passantinnen und Passanten nass gespritzt, Radfahrerinnen und Radfahrer werden durch überholende Autos und den schlechten Zustand der Straße gefährdet. Für den Zustand der Straße und die Verkehrsregelung ist die Stadt zuständig. Mit dem Beginn der Baumaßnahmen durch die Deutsche Bahn AG ist wohl erst 2019 zu rechnen, somit ist deren Abschluss erst weit im nächsten Jahrzehnt absehbar. Eine Entschärfung der Verkehrssituation unter der Eisenbahnbrücke muss zeitnah in Angriff genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2016OFOF 92/5Sicherheit der Nutzung in der Bahnunterführung GoldsteinstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2016Sie sind hierOMOM 569Sicherheit in der Bahnunterführung GoldsteinstraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1737Sicherheit in der Bahnunterführung GoldsteinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats