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Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim" regelmäßig zu kontrollieren und zu warten, um die Ausfälle zu minimieren. Dies ist besonders wichtig, da der Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs die Bedeutung der Aufzüge erhöht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim" regelmäßig zu kontrollieren und zu warten, sodass Ausfälle künftig weniger schlimm sind.

Begründung

Durch den Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs kommt den Aufzügen dort eine größere Rolle zu als an anderen S-Bahn-Stationen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2024OFOF 838/10Aufzüge der S-BahnStation „Berkersheim“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Juli 2024Sie sind hier
    OMOM 5671Aufzüge der S-BahnStation „Berkersheim“
    Direktanregung
  3. 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2086Aufzüge der S-Bahn-Station „Berkersheim“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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