Beschilderung Bushaltestelle am Berkersheimer Bahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Beschilderung zur Bushaltestelle am Berkersheimer Bahnhof einzurichten, um ortsfremden Umsteigern die Orientierung zu erleichtern. Dies soll die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Beschilderung von der S-Bahn-Haltestelle "Berkersheim Bahnhof" in Richtung der Bushaltestelle der Buslinie 25 "Berkersheim Bahnhof" einzurichten. Dieser Wegweiser soll ortsfremden Umsteiger*innen das Auffinden der Bushaltestelle erleichtern.
Begründung
Für Umsteigende kann es zuweilen schwierig sein, die Bushaltestelle der Buslinie 25 zu finden. Diese Hürde kann den Umstieg an dieser Haltestelle erschweren oder verlängern. Eine Beschilderung könnte dabei Abhilfe schaffen und die Nutzung des ÖPNV erleichtern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2024OFOF 837/10Beschilderung Bushaltestelle am Berkersheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5670Beschilderung Bushaltestelle am Berkersheimer BahnhofDirektanregung
- 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1689Beschilderung Bushaltestelle am Berkersheimer BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats