Straße Alt-Bornheim, Schwelle
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Alt-Bornheim eine geschwindigkeitsreduzierende Schwelle einzubauen, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die abschüssige Strecke zu überhöhter Geschwindigkeit verleitet und der Gehweg oft von Fahrzeugen genutzt wird.
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Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Alt-Bornheim, etwa Höhe Hausnummer 34, eine geschwindigkeitsreduzierende Schwelle o. Ä. einzubauen und farblich zu markieren.
Begründung
Die abschüssige Strecke der Straße verführt zu überhöhter Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Zugleich weichen einige Fahrzeuge wegen der Enge der Fahrbahn mitunter auf den ebenfalls schmalen Gehweg aus. Gegen überhöhte Geschwindigkeit helfen einige erprobte Mittel wie Kontrollen, verschwenkte Fahrbahnen sowie eingebaute Bodenschwellen. Alle haben Vor- und Nachteile. In den letzten Monaten waren Fahrbahnverschwenkungen erprobt worden. Es wurde jedoch beobachtet, dass bei der dadurch induzierten Kurvenfahrt vermehrt die Bürgersteige mit genutzt wurden. Das war umso nachteiliger, als der östliche Bürgersteig auch als Schulweg vorgesehen ist. Mit der vorgeschlagenen Schwelle (oder "Kissen") soll auf andere Art auf die zu reduzierende Geschwindigkeit hingewiesen werden. Die vorgeschlagene Stelle ist die am wenigsten dicht bebaute im Verlauf der Straße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2020OFOF 417/4Straße Alt-Bornheim, SchwelleOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 21. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5635Straße Alt-Bornheim, SchwelleDirektanregung
- 27. März 2020Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 833Straße Alt-Bornheim, SchwelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats