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Starkregenkonzept für Ortsbezirk 10 entwickeln

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Starkregenkonzept für die betroffenen Ortsteile zu entwickeln, um auf zukünftige Starkregenereignisse vorbereitet zu sein. Dies soll durch besondere wasserführende Maßnahmen und die Einbeziehung der Bürger geschehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein Starkregenkonzept für die betroffenen Ortsteile basierend auf den Erfahrungen aus dem Wetterereignis vom 2. Mai zu erstellen. Es gilt, besondere wasserführende Maßnahmen einzurichten und die betroffenen Bürger einzubeziehen.

Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden.

Begründung

Mit Starkregenereignissen wie am 2. Mai 2024 ist auch in Zukunft zu rechnen. Von einem Jahrhundertereignis kann nicht mehr die Rede sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2024OFOF 834/10Starkregenkonzept für Ortsbezirk 10 entwickelnOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 4. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5559Starkregenkonzept für Ortsbezirk 10 entwickeln
    Direktanregung
  3. 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1629Starkregenkonzept für Ortsbezirk 10 entwickelnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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