ÖPNV-Haltestellen begrünen - einen Beitrag zum Klimaschutz im Stadtteil leisten
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5526 entstanden aus Vorlage: OF 974/2 vom 18.11.2019
Betreff: ÖPNV-Haltestellen begrünen - einen Beitrag zum Klimaschutz im Stadtteil leisten Der Magistrat wird aufgefordert, alle geeigneten Dächer von oberirdischen ÖPNV-Haltestellen in Bockenheim, im Westend und im Kuhwald zu begrünen bzw. neu aufzustellende Bushäuschen direkt begrünt auszustatten. Diese bisher nicht genutzten Flächen sollen Lebensraum für Insekten werden. Da die Ästhetik eine untergeordnete Rolle spielt, sollen vor allem Pflanzen verwendet werden, die ohne städtische Bewässerung auskommen und wenig bis keiner Pflege bedürfen.
Begründung: "Getting from A to bee" wird bereits in der Stadt Utrecht umgesetzt. Dort haben 316 Bushaltestellen ein grünes Dach (mit Mauerpfeffer bepflanzt) bekommen. So wird Feinstaub eingefangen, ein aktiver Beitrag zur Artenvielfalt geleistet und im Sommer die Haltestelle gekühlt. Dies ist auch in Frankfurt am Main möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. November 2019OFOF 974/2ÖPNV-Haltestellen begrünen - einen Beitrag zum Klimaschutz im Stadtteil leistenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten
- 2. Dezember 2019Sie sind hierOMOM 5526ÖPNV-Haltestellen begrünen - einen Beitrag zum Klimaschutz im Stadtteil leistenDirektanregung
- 20. März 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 560ÖPNV-Haltestellen begrünen - einen Beitrag zum Klimaschutz im Stadtteil leistenStellungnahme
- 31. Dezember 2020OFOF 1311/2Was wurde eigentlich aus Anregung OM 5526 „ÖPNV-Haltestellen begrünen“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats