Überdachung des Stadionbades mit einer Traglufthalle
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Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5006 entstanden aus Vorlage: OF 1332/5 vom 29.05.2019
Betreff: Überdachung des Stadionbades mit einer Traglufthalle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Überdachung des Stadionbades mit einer Traglufthalle unter Berücksichtigung der Auflagen des Denkmalschutzes und der Installation einer Beckenheizung möglich ist und welcher finanzielle Aufwand hierfür zu tätigen wäre.
Begründung: Für das Schwimmen von Schulklassen, Vereinen und Bürgern stehen nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass das Rebstockbad bald nicht mehr zur Verfügung steht. Gerade im Süden Frankfurts ergeben sich große Defizite, zumal das Textorbad für die obige Nutzung zu klein sein dürfte. Vor diesem Hintergrund sollte der Magistrat prüfen, ob die Überdachung mit einer Traglufthalle beim Stadionbad technisch möglich und zur Schwimmversorgung für die südlichen Stadtteile geeignet wäre. Das Stadionbad bietet sich deshalb an, weil es eine entsprechend große Kapazität und eine gute Verkehrsanbindung hat und der stark anwachsenden Bevölkerung im Frankfurter Süden durch die Warmwasseraufbereitung ein adäquates Schwimmbad ganzjährig zur Verfügung stehen würde. Im Hinblick auf den Ausfall des Rebstockbades besteht akuter Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2019OFOF 1332/5Überdachung des Stadionbades mit einer TraglufthalleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. August 2019Sie sind hierOMOM 5006Überdachung des Stadionbades mit einer TraglufthalleDirektanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2339Überdachung des Stadionbades mit einer TraglufthalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats