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U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, die Aufgänge und Eingänge zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" entsprechend den neu benannten Arealen Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz auszuschildern. Dies ist notwendig, da die offiziellen Benennungen bereits erfolgt sind und die Beschilderung noch aussteht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgänge/Aus- und Eingänge zum Hannelore-Elsner-Platz sowie zum Freimannplatz in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" entsprechend ausgeschildert werden.

Begründung

Am 30. Juni bzw. am 31. Oktober dieses Jahres wurden die Areale Hannelore-Elsner-Platz sowie Freimannplatz offiziell benannt. Die entsprechende Beschilderung steht noch aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023OFOF 802/2U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP, LINKE.
  2. 4. Dezember 2023Sie sind hier
    OMOM 4892U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisen
    Direktanregung
  3. 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1082U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 30 · 22.04.2024
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

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