U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, die Aufgänge und Eingänge zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" entsprechend den neu benannten Arealen Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz auszuschildern. Dies ist notwendig, da die offiziellen Benennungen bereits erfolgt sind und die Beschilderung noch aussteht.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgänge/Aus- und Eingänge zum Hannelore-Elsner-Platz sowie zum Freimannplatz in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" entsprechend ausgeschildert werden.
Begründung
Am 30. Juni bzw. am 31. Oktober dieses Jahres wurden die Areale Hannelore-Elsner-Platz sowie Freimannplatz offiziell benannt. Die entsprechende Beschilderung steht noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 802/2U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP, LINKE.
- 4. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4892U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisenDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1082U-Bahn-Station Bockenheim - Hannelore-Elsner-Platz und Freimannplatz ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10