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Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg e. V.

Vorlagentyp: OM
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4864 entstanden aus Vorlage: OF 1061/10 vom 18.12.2010

Betreff: Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg e. V. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Erweiterung des Funktionsgebäudes auf vier Mannschaftsumkleidekabinen nebst Duschen sowie zwei Schiedsrichterräume - jeweils abschließbar - vorgesehen wird. Darüber hinaus sind die Heizungsanlage sowie die veralteten Elektro- und Wasserleitungen zu erneuern.

Begründung: Derzeit bietet das Funktionsgebäude für lediglich drei Mannschaften sowie nur einen Schiedsrichter Platz. Immer wieder gibt es Ärger wegen Diebstählen und auch Verschmutzungen. Dem ist jedoch wegen der nicht ausreichenden Räumlichkeiten kaum beizukommen. Für den reibungslosen Spielbetrieb werden Räumlichkeiten für mindestens vier Mannschaften sowie mindestens zwei Schiedsrichter benötigt. Ausreichende und geeignete abschließbare Räumlichkeiten sind auch für den Spielbetrieb von weiblichen und männlichen Mannschaften/Nutzern erforderlich, dies umso mehr, da die Nachfrage nach Mädchenfußball vor Ort steigt und dieser Nachfrage auch in Bezug auf das Raumangebot entsprochen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2010OFOF 1061/10Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Januar 2011Sie sind hier
    OMOM 4864Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg e. V.
    Direktanregung
  3. 8. März 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 407Funktionsgebäude am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg e. V.Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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