Erneuerung der Wege im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Wege im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach zu erneuern, da sie sich in einem schlechten Zustand befinden. Dies ist besonders wichtig für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, um ihre Sicherheit und Lebensqualität zu gewährleisten.
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Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die Grunderneuerung der Wege im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach (Nähe Bürgerhaus) zu beauftragen.
Begründung
Das Naherholungsgebiet ist ein beliebter Anlaufpunkt für Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger. Die Wege sind jeden Herbst in einem erbärmlichen Zustand: Es gibt großflächige Matschlöcher und Pfützen, die für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität kaum noch zu überwinden sind. Rollatoren, Rollstühle oder auch Kinderwagen müssen nach einem Spaziergang dort umfassend und gründlich vom Schlamm gereinigt werden. Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht der Interessen älterer Menschen umgehend diese Situation durch umfassende Erneuerungsarbeiten an den Wegen zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2023OFOF 144/13Erneuerung der Wege im Naherholungsgebiet NiederErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4827Erneuerung der Wege im Naherholungsgebiet NiederErlenbachDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 494Erneuerung der Wege im Naherholungsgebiet Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats