Zurückschneiden der Bäume in Alt-Erlenbach
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Alt-Erlenbach — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Erlenbach per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2015, OM 4741 entstanden aus Vorlage: OF 289/13 vom 24.11.2015
Betreff: Zurückschneiden der Bäume in Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Alt-Erlenbach im historischen Ortskern die Bäume, die auf der Seite der fest installierten Parkplätze stehen (auf Höhe der Hausnummer 20 ff.), zurückzuschneiden.
Begründung: Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit müssen die Bäume zurückgeschnitten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2015Sie sind hierOMOM 4741Zurückschneiden der Bäume in Alt-ErlenbachDirektanregung
- 24. November 2015OFOF 289/13Zurückschneiden Bäume Alt-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 476Zurückschneiden der Bäume in Alt-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats