Busse der Linie 25 fahrgasttauglich ausstatten!
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4657 entstanden aus Vorlage: OF 194/13 vom 11.10.2010
Betreff: Busse der Linie 25 fahrgasttauglich ausstatten! Vorgang: B 600/10 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die auf der Linie 25 eingesetzten Kleinbusse behindertengerecht, kinderwagen- und fahrradtauglich sind und einen erträglichen Standard an Fahrgastkomfort bieten.
Begründung: Die Buslinie 25 verbindet die Ortsteile Nieder-Erlenbach und Harheim mit der S-Bahn in Berkersheim und wird von den Bürgerinnen und Bürgern hervorragend angenommen. Der Ortsbeirat hat bereits vor Jahren bemängelt, dass die eingesetzten Fahrzeuge nicht behindertengerecht sind und an normal zu erwartendem Fahrgastkomfort zu wünschen übrig lassen: Mit einem Kinderwagen einzusteigen, sei so gut wie unmöglich, und bei fehlender Klimatisierung komme es nicht selten in den sommerlichen Stoßzeiten zu unerträglichen Temperaturen. Gegenwärtig sind Fahrzeuge im Einsatz, die den damaligen Zustand noch überbieten: Es herrscht in den (noch kleineren) Bussen eine drangvolle Enge, die Mitnahme von Kinderwagen und Fahrrädern ist nicht möglich, und von einer Belüftung fehlt jede Spur. Es ist unverständlich, weshalb auf dieser viel genutzten Linie keine Verbesserung, sondern eine Qualitätsverschlechterung eingetreten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2010OFOF 194/13Busse der Linie 25 fahrgasttauglich ausstatten!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010Sie sind hierOMOM 4657Busse der Linie 25 fahrgasttauglich ausstatten!Direktanregung
- 16. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 318Busse der Linie 25 fahrgasttauglich ausstatten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats