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Überprüfung der Kanäle in der Straße Am Steinberg

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 221/13 vom 22.04.2019

Betreff: Überprüfung der Kanäle in der Straße Am Steinberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Kanäle für die Oberflächenentwässerung in der Straße Am Steinberg - besonders in Höhe des Hauses Nr. 12 - überprüft, gereinigt und in das wiederkehrende Reinigungsintervall aufgenommen werden.

Begründung: Die Oberflächenentwässerungskanäle in der Straße Am Steinberg werden bei Starkregen überflutet. Das Wasser fließt dann in die Gebäude/Garagen der Anwohner. Dies ist besonders in Höhe des Gebäudes Am Steinberg 12 zu beobachten. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass die Kanäle nicht regelmäßig gereinigt werden. Es kann jedoch nicht angehen, dass der Anwohner die Kanäle immer reinigen muss, damit seine Garage trocken bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2019OFOF 221/13Überprüfung der Kanäle am SteinbergOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Mai 2019Sie sind hier
    OMOM 4557Überprüfung der Kanäle in der Straße Am Steinberg
    Direktanregung
  3. 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1724Überprüfung der Kanäle in der Straße Am SteinbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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