Spielplätze und Angebote für Schulkinder
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in Fechenheim nach Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder im Grundschulalter zu suchen und diese umzusetzen. Dies ist notwendig, da Grundschülerinnen und Grundschüler den Mangel an geeigneten Spielplätzen und Treffpunkten betont haben.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Fechenheim nach Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder im Grundschulalter zu suchen, diese umzusetzen und dem Ortsbeirat Auskunft über die erzielten Ergebnisse zu geben.
Begründung
Auf der Kinderkonferenz am 01.06.2023 gemeinsam mit der Fechenheimer Kinderbeauftragten haben die befragten Grundschülerinnen und Grundschüler den Mangel an Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten in Fechenheim betont. Viele Spielplätze seien für Kinder im Alter von unter sechs Jahren konzipiert und die Schülerinnen und Schüler wüssten nicht, wo sie sich nachmittags treffen und die gemeinsame Zeit verbringen können. Die Kinder wünschen sich Orte der Begegnung, wie Spielplätze mit Skaterrampen, mehr gastronomische Angebote als soziale Treffpunkte sowie die Ansiedlung von Sportvereinen mit diverseren Programmen. Der Ortsbeirat unterstützt dies, da eine qualitative Nachmittagsbeschäftigung zentral zur Zufriedenheit und auch Sicherheit der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil beiträgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2023OFOF 511/11Spielplätze und Angebote für SchulkinderOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4548Spielplätze und Angebote für SchulkinderDirektanregung
- 15. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 103Spielplätze und Angebote für SchulkinderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats