Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße und Höhenstraße)
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Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 777/3 vom 09.04.2015
Betreff: Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße und Höhenstraße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich die Feinstaubbelastung an den obigen Messstationen in den letzten Jahren entwickelt hat, insbesondere in den Jahren 2013 und 2014; - welches die Quellen der Feinstaubbelastung sind, einschließlich prozentualer Bedeutung; - wie sich die Umweltzone auf die Feinstaubbelastung ausgewirkt hat.
Begründung: Es liegen seit 2013 keine aktuellen Messwerte zur Entwicklung der Feinstaubbelastung im Nordend vor. Für eine Bewertung der Feinstaubbelastung, insbesondere im Hinblick auf die verursachenden Quellen, sind diese Daten allerdings unabdingbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2015OFOF 777/3Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2015Sie sind hierOMOM 4517Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße und Höhenstraße)Direktanregung
- 21. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1799Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße und Höhenstraße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats