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Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen

Vorlagentyp: OM
89 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 879/1 vom 02.03.2019

Betreff: Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen Vorgang: OM 2385/17 OBR 1; ST 190/18; OM 2879/18 OBR 1; ST 1144/18 Dem Magistrat sind über den Ortsbeirat bereits mehrfach Hinweise auf Probleme mit frei laufenden Hunden im Lotte-Specht-Park zugegangen. Der Park ist nicht mehr als eine kleine Grünfläche und schließt an einen Kleinkinderspielplatz und einen Bolzplatz an. Seit Anlage des Parks entwickelt sich dieser zunehmend zu einem Treffpunkt für Hundehalter aus dem Gallus und dem Europaviertel, die auch über weitere Strecken zu dieser Grünfläche laufen. Inzwischen kann sogar beobachtet werden, wie mit dem Auto angefahren und der Hund zum Gassigehen auf der Wiese nur rausgelassen wird. Auf die Gefahr, dass sich hier im Bewusstsein der Hundehaltenden ein Gewohnheitsrecht entwickelt und der Eindruck entsteht, dass dies eine Freilauffläche für Vierbeiner ist, hat der Ortsbeirat bereits hingewiesen. Mit der Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 190, wurde zugesagt, dass das Grünflächenamt die Anregung zum Anlass nehmen und das Ordnungsamt bitten wird, hier im Rahmen der gegebenen personellen Möglichkeiten häufiger Kontrollen durchzuführen. Mit der Anregung vom 13.03.2018, OM 2879, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, am Lotte-Specht-Park Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Grünanlagensatzung und den Leinenzwang für Hunde verweisen. Diese Bitte erfolgte vom Ortsbeirat mit dem Hinweis, dass sich die Freilauffläche für Hunde dort inzwischen etabliert hat. Mit Verweis auf die vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 190, angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt hat der Ortsbeirat darum gebeten, diese angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt zu nutzen, um die Hundehaltenden über die neu eingerichtete Hundefreilauffläche im Bereich Römischer Ring/Pariser Straße zu informieren. Der Ortsbeirat hat das Grünflächenamt wie folgt darauf hingewiesen: "Neben der Einrichtung der Hundefreilauffläche muss dafür gesorgt werden, dass sich der jetzt existierende Hundefreilauf vom Lotte-Specht-Park zügig auf diese legale Freilauffläche verlagert. Hierfür muss der Magistrat mit geeigneten Mitteln (Flyer, Aushänge, Kontrollen mit Ansprache) sorgen." Offensichtlich ist hier, außer dass ein Schild "Hundeauslauffläche" an der dafür vorgesehenen Stelle auf der Freifläche am Römischen Ring aufgestellt wurde, nichts passiert. Eltern, die regelmäßig mit ihren Kindern den Spielplatz am Park nutzen, berichten wie folgt: - Eine Kontrolle und Ansprache von Hundehaltern wurde zu keiner Zeit beobachtet. - Hundehaltende, die freundlich angesprochen wurden, haben erklärt, noch nie eine Information zum "Umzug" auf eine Freilauffläche am Römischen Ring erhalten zu haben. - Eltern wurden von hundehaltenden Personen bereits mehrfach harsch aufgefordert, ihre Kinder von der Wiese zu entfernen, um Konflikte mit den Hunden zu vermeiden. - Mehrfach sind Hunde auf den Kleinkinderspielplatz gelaufen und haben Kontakt zu Kindern gesucht. Die Hundehaltenden haben die Eltern in diesen Situationen immer darauf verwiesen, dass die Eltern dafür zu sorgen hätten, dass die Türen zum Spielplatz geschlossen sind. - Einzelne (bisher nur wenige) Halter von Hunden, die als Kampfhunde bezeichnet werden, nutzen den Park, um ihre Hunde abzurichten bzw. zu trainieren. - Auch freundliche Hundehaltende verweisen bei Hinweis auf Leinenzwang etc. oder Konflikten zwischen Menschen und Hunden stets darauf, dass sich dort seit Jahren die Freilauffläche für die Hunde befinde und dass man sich diese nicht wegnehmen lasse. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, wie folgt tätig zu werden:

  1. Schilder mit Hinweisen auf Leinenzwang und die Grünflächensatzung aufstellen zu lassen; 2. insbesondere in den Abendstunden (Gassigehzeiten) verstärkt Kontrollen durchführen zu lassen und dabei sowohl auf die legale Freilauffläche (maximal zehn Gehminuten entfernt) zu verweisen als auch Verstöße gegen die Grünflächensatzung wie vorgesehen zu ahnden; 3. a lles zu unternehmen, um den in den letzten drei Jahren bei Hundehaltenden entstandenen Eindruck, dass es dort eine Freilauffläche für Hunde gäbe, aufzulösen und bekannt zu machen, dass es nur fünf bis zehn Gehminuten entfernt eine legale Freilauffläche für Hunde gibt. Begründung: Im Winter und bei schlechtem Wetter wird der Park weniger als Hundeauslauf genutzt, insofern ist das Problem aktuell weniger akut. Sobald das Wetter besser wird, werden die Treffen der Hundehaltenden am Spätnachmittag und Abend wieder stattfinden. Während die Hundebesitzerinnen und -besitzer sich unterhalten, dürfen die Hunde über die Wiese jagen. Dies ist auch die Zeit, in der Freizeitsportler oder Familien gerne die Fläche nutzen würden, aber regelmäßig sehr schnell ihre Sachen einpacken, also vertrieben werden. Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "Leider verkommt die Wiese des Parks immer mehr zu einer Hundewiese mit einer Kotsammlung, zu der auch Hundebesitzer mit dem Auto gefahren kommen, um ihre Hunde auslaufen zu lassen. Mit den Kindern der Nachbarschaft kommt es immer wieder zu unerfreulichen Ereignissen wegen der Hunde. Es rennen die Hunde auf die Kinder zu und sogar auf den Spielplatz, da die Tür ab und an nicht geschlossen ist. Dadurch fließen häufig Tränen, da die Kinder wegen der Hunde verunsichert sind. Die Hundebesitzer reagieren verständnislos und argumentieren damit, dass dies eine Hundewiese wäre. Des Weiteren hat man sehr häufig Hundekot an der Kleidung der Kinder, wenn sie dann doch mal die Möglichkeit bekommen haben, auf der Wiese zu spielen (weil keine Hunde anwesend sind). Was sehr ekelig ist." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2017OFOF 420/1Aufstellung von zwei Hundekotbeutel-Spenderstationen im Lotte-Specht-ParkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. November 2017OMOM 2385Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-ParkDirektanregung
  3. 7. November 2017VV 665Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?Anfrage
  4. 5. Februar 2018STST 190Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-ParkStellungnahme
  5. 5. Februar 2018STST 191Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?Stellungnahme
  6. 24. Februar 2018OFOF 525/1Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)Ortsbeiratsantrag · U.B.
  7. 13. März 2018OMOM 2879Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)Direktanregung
  8. 15. Juni 2018STST 1144Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)Stellungnahme
  9. 2. März 2019OFOF 879/1Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzenOrtsbeiratsantrag · U.B.
  10. 2. März 2019OFOF 880/1Hundeauslauffläche im Europaviertel attraktiver gestalten und für die Nutzung werbenOrtsbeiratsantrag · U.B.
  11. 19. März 2019Sie sind hier
    OMOM 4395Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen
    Direktanregung
  12. 1. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1245Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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