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Zugang zum Main und zum Eisernen Steg für alle herstellen

Vorlagentyp: OM
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 14.06.2015

Betreff: Zugang zum Main und zum Eisernen Steg für alle herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, die groben Pflastersteine im Bereich rund um den Treppenaufgang des Eisernen Stegs am nördlichen Mainufer zu ersetzen, damit der Bereich auch für Menschen im Rollstuhl passierbar wird.

Begründung: Foto: Andreas Laeuen Der Bereich kann mit dem Rollstuhl ohne fremde Hilfe nicht gequert werden, und auch mit dieser Hilfe ist es noch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Im Übrigen ist zu beobachten, dass alle Personen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Eltern mit Kinderwagen, an dieser prominenten Örtlichkeit Probleme haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2015OFOF 637/1Zugang zum Main und Eisernem Steg für alle herstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    OMOM 4342Zugang zum Main und zum Eisernen Steg für alle herstellen
    Direktanregung
  3. 9. Oktober 2015STST 1501Zugang zum Main und zum Eisernen Steg für alle herstellenStellungnahme
  4. 9. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 770Zugang zum Main und zum Eisernen Steg für alle herstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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