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Baumfällungen an der A 661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring (III)

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 1177/5 vom 14.02.2019

Betreff: Baumfällungen an der A 661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring (III) Der Magistrat wird aufgefordert, mit Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Dezernat Betrieb Südhessen in Kontakt zu treten und darauf hinzuwirken, dass 1. weitere aktuell geplante Baumfällungen an der A 661 - Richtung Engelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring unterlassen werden, 2. weitere in Zukunft geplante Baumfällungen an der A 661 - Richtung Engelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring a) auch im besonderen Hinblick auf die lärmmindernde Funktion der Bäume vorgenommen werden, b) mit entsprechend ausreichender Vorlaufzeit dem Ortsbeirat mitgeteilt und c) der Bevölkerung im angemessenen Rahmen kommuniziert werden.

Begründung: Entlang der Autobahn A 661 zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring wurden - nach dem ersten Kahlschlag im Jahre 2013 - erneut die meisten Bäume gefällt. Die Bäume haben den Lärm der Autobahn für die Oberräder Bürgerinnen und Bürger gemindert. Durch die gefällten Bäume gelangt der Autobahnlärm nun weitestgehend ungemindert nach Oberrad. Die von Hessen Mobil dazu abgegebene Begründung entbehrt jeglicher Ernsthaftigkeit. Die Begründung lässt vielmehr vermuten, dass hier - wiederum nach 2013 - nach Entschuldigungen für eine verkorkste Maßnahme gesucht werden soll. An dem Vorgehen von Hessen Mobil ist nichts schönzureden. Die Behauptung, dass solche Maßnahmen in regelmäßigen zeitlichen Abständen passieren, wirft die Frage nach der Definition des Begriffs "regelmäßig" auf. Des Weiteren bleibt für den Ortsbeirat zu konstatieren, dass Lärm etwas Subjektives ist. Wenn durch die Bäume der Lärm auch nur um wenige Dezibel - und das Iaut Aussage von Hessen Mobil weit unter der Wahrnehmungsgrenze - gesenkt wird und dies jedoch zur subjektiven Lärmminderung beiträgt, verbietet es sich, sich derart lustig zu machen. Abschließend bleibt zu konstatieren, dass Hessen Mobil keine Lehren aus dem Agieren aus 2013 gezogen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Februar 2019OFOF 1177/5Baumfällungen an der A661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring (III)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
  2. 15. Februar 2019Sie sind hier
    OMOM 4256Baumfällungen an der A 661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring (III)
    Direktanregung
  3. 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1076Baumfällungen an der A 661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring (III)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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