Warnhinweise für die Bevölkerung vor der Jagd in den Oberräder Feldern auf Rabenkrähen, Elstern und Gänse
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Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4100 entstanden aus Vorlage: OF 1127/5 vom 03.01.2019
Betreff: Warnhinweise für die Bevölkerung vor der Jagd in den Oberräder Feldern auf Rabenkrähen, Elstern und Gänse Der Magistrat wird gebeten, wenn es schon keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Jagd in den Oberräder Feldern auf Rabenkrähen, Elstern und Gänse zu verbieten, zumindest die Bevölkerung über diese Jagd zu informieren (z. B. mittels Aufstellen von Warnschildern, Presseinformation etc.).
Begründung: Wie in der Frankfurter Rundschau vom 29./30. Dezember zu lesen war, ist es gesetzlich erlaubt, von Anfang August bis Ende Dezember nicht geschützte Vögel (Rabenkrähen, Elstern, Gänse) mit scharfer Munition zu schießen. Dies passiert jedoch auch bei Dunkelheit. Sogar in das Gelände des Stadttaubenhofs ist geschossen worden, um die Vögel aus den Bäumen auf das freie Feld zu treiben. Einen Nutzen hat das alles nicht, denn in das frei werdende Revier ziehen sofort andere Vögel ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2019OFOF 1127/5Warnhinweise für die Bevölkerung vor der Jagd in den Oberräder Feldern auf Rabenkrähen, Elstern und GänseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4100Warnhinweise für die Bevölkerung vor der Jagd in den Oberräder Feldern auf Rabenkrähen, Elstern und GänseDirektanregung
- 29. April 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 779Warnhinweise für die Bevölkerung vor der Jagd in den Oberräder Feldern auf Rabenkrähen, Elstern und GänseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats