Wendehammer im Kirchhofsweg in Bonames
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein absolutes Parkverbot im Bereich des Wendehammers im Kirchhofsweg durchzusetzen, um die Nutzung des Wendehammers zu gewährleisten und Fußgängern, insbesondere Kindern und Eltern des ev. Kindergartens, eine sichere Passage zu ermöglichen. Dies soll die Verkehrssituation vor Ort verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das absolute Parkverbot im Bereich des Wendehammers im Kirchhofsweg mit entsprechender Beschilderung und Pollern durchzusetzen.
Begründung
Im absoluten Parkverbot und auf dem Gehweg des Wendehammers im Kirchhofsweg parken zu oft störende Fahrzeuge, sodass der Wendehammer nicht genutzt werden kann. Zudem müssen Fußgänger (u. a. Kinder und Eltern des ev. Kindergartens sowie Besucher des Friedhofs und des ev. Gemeindehauses) auf die Straße ausweichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 614/10Wendehammer im Kirchhofsweg in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4038Wendehammer im Kirchhofsweg in BonamesDirektanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2223Wendehammer im Kirchhofsweg in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1