Wendehammer im Kirchhofsweg in Bonames
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Bisheriger Verlauf
22.05.2023
06.06.2023
30.10.2023
30.10.2023
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4038 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 22.05.2023
Betreff: Wendehammer im Kirchhofsweg in Bonames
Der Magistrat wird gebeten, das absolute Parkverbot im Bereich des Wendehammers im Kirchhofsweg mit entsprechender Beschilderung und Pollern durchzusetzen. Begründung:
Im absoluten Parkverbot und auf dem Gehweg des Wendehammers im Kirchhofsweg parken zu oft störende Fahrzeuge, sodass der Wendehammer nicht genutzt werden kann. Zudem müssen Fußgänger (u. a. Kinder und Eltern des ev. Kindergartens sowie Besucher des Friedhofs und des ev. Gemeindehauses) auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2223
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1