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WLAN im Bürgerhaus Harheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 14
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das Bürgerhaus Harheim mit WLAN auszustatten, um die digitale Nutzung in Sitzungen zu ermöglichen. Dies soll langfristig den Versand von Papierunterlagen überflüssig machen und Kosten einsparen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Bürgerhaus Harheim (Saalbau) mit öffentlich zugänglichem WLAN auszustatten. Damit kann das Bürgerhaus Harheim als Blaupause für die flächendeckende Ausstattung mit WLAN in Frankfurt dienen.

Begründung

Die Verwaltung und das Informationssystem der Stadt Frankfurt werden zunehmend digital, was eine Notwendigkeit darstellt und zu begrüßen ist. Um dies in vollem Umfang nutzen zu können, ist es aber beispielsweise notwendig, in Sitzungen (des Ortsbeirats etc.) auch auf die Online-Inhalte wie beispielsweise PARLIS zugreifen zu können. Dazu ist eine WLAN-Verbindung notwendig. Es kann nicht erwartet werden, dass Gremienmitglieder den Zugriff über ihre privaten Datenverbindungen herstellen oder alle Inhalte vorab herunterladen. Langfristig würde mit dem flächendeckenden Ausbau des WLANs für öffentliche Sitzungen der Versand von Papierunterlagen überflüssig und könnte eingestellt werden. Damit könnten erhebliche Papier-, Druck- und Versandkosten eingespart werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. April 2021OFOF 3/14WLAN im Bürgerhaus HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Mai 2021Sie sind hier
    OMOM 3WLAN im Bürgerhaus Harheim
    Direktanregung
  3. 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1627WLAN im Bürgerhaus HarheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 4 · 06.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 16 1

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