Behindertentoiletten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Abstand von 600 Metern zwischen den barrierefreien Toiletten nicht überschritten wird. Dies ist besonders wichtig für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie Familien mit Kindern, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Die Wichtigkeit wird aber noch deutlicher, wenn man das Thema aus dem Blickwinkel einer älteren, kranken oder behinderten Person bzw. Familien mit Kindern betrachtet. Behinderte (Rollstuhlfahrer) und ältere Menschen wollen auch am Leben teilhaben.
Der Magistrat wird daher gebeten, bei der Finalisierung des Toilettenkonzeptes sicherzustellen, dass der Abstand von 600 Metern nicht überschritten wird.
Begründung
Viele Restaurants, Kneipen, Gaststätten, Cafés, Vereinsheime (Musikverein, Sportverein, Fasching), Friseure, Arzt- oder Krankengymnastikpraxen usw. sind nicht barrierefrei zugänglich, weil Treppen im Eingangsbereich vorhanden sind. Dadurch ist der Zugang nicht oder nur teilweise möglich. Noch deutlicher wird die Situation, wenn sie an diesen Orten eine barrierefreie Toilette suchen. Die meisten Restaurants haben keine barrierefreie Toilette, auch wenn sie barrierefrei zugänglich sind. Jeder Fußgänger kann theoretisch, auch wenn es unangenehm ist, auf eine Toilette in einer Gaststätte. Ein Mensch im Rollstuhl, ein älterer Mensch mit Rollator und Eltern mit Kindern können das nicht oder nur teilweise.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021OFOF 162/9Öffentliche Toiletten-Anlage GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Dezember 2021OMOM 1264Öffentliche Toiletten-Anlage GinnheimDirektanregung
- 24. Oktober 2022STST 2470Öffentliche Toiletten-Anlage GinnheimStellungnahme
- 9. November 2022OFOF 383/9Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Februar 2023OFOF 474/9Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2023OMOM 3689Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigenDirektanregung
- 21. Mai 2023OFOF 546/9BehindertentoilettenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juni 2023Sie sind hierOMOM 3991BehindertentoilettenDirektanregung
- 6. Oktober 2023STST 2046BehindertentoilettenStellungnahme
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 727Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats