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Straßenlaternen in Bornheim

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 288/4 vom 13.11.2018

Betreff: Straßenlaternen in Bornheim Der Magistrat wird aufgefordert, die vor Kurzem installierten Straßenlaternen im Bereich der oberen Berger Straße/Alt-Bornheim am Hohen Brunnen sofort zu entfernen und wieder gegen die zuvor dort stehenden Laternen mit neuer LED-Technik auszutauschen.

Begründung: Es häufen sich die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger im Viertel, welche höchst unzufrieden mit dem Erscheinungsbild der neuen Laternen sind. Das Gebäudeensemble rund um den Hohen Brunnen wird geprägt durch denkmalgeschützte Häuser und Fachwerk. Dazu passen keine Laternen, die sich besser in einem Industrieviertel gemacht hätten. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diesen Stilbruch im Stadtbild wieder zu korrigieren. Bisherige Straßenlaternen Jetzige Straßenlaternen (Foto: Gabriele Messer)

(Foto: Gabriele Messer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2018OFOF 288/4Straßenlaternen in BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. November 2018Sie sind hier
    OMOM 3987Straßenlaternen in Bornheim
    Direktanregung
  3. 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 415Straßenlaternen in BornheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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