Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Regelung für Bewohnerparkausweise in Frankfurt zu ändern, sodass Fahrzeuge über 2,8 Tonnen in Gebieten mit Gehwegparken nicht mehr zugelassen werden. Dies soll die Parkplatzsituation verbessern und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung unterstützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
In der Stellungnahme ST 2833 informiert der Magistrat, dass er bei der "ersten Erhöhung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise die Abmessungen der Fahrzeuge nicht berücksichtigen" werde. Die Voraussetzungen für eine solche Erhöhung zu prüfen, sei beabsichtigt. Die Stadt Offenbach praktiziert derweil ein Verfahren, das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen gar nicht erst ermöglicht, wenn im Gebiet des Bewohnerparkens mehrheitlich Gehwegparken vorgesehen ist. Sie stützt sich dabei auf die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine solche Handhabung der Regelung ebenfalls in Frankfurt - und ganz besonders im Nordend - einzuführen: In Gebieten des Bewohnerparkens, wo Gehwegparken praktiziert wird, werden keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen ausgestellt.
Begründung
Tonnen Vorgang: OM 1948/22 OBR 3; ST 2833/22 In der Stellungnahme ST 2833 informiert der Magistrat, dass er bei der "ersten Erhöhung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise die Abmessungen der Fahrzeuge nicht berücksichtigen" werde. Die Voraussetzungen für eine solche Erhöhung zu prüfen, sei beabsichtigt. Die Stadt Offenbach praktiziert derweil ein Verfahren, das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen gar nicht erst ermöglicht, wenn im Gebiet des Bewohnerparkens mehrheitlich Gehwegparken vorgesehen ist. Sie stützt sich dabei auf die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. März 2022OFOF 249/3Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. März 2022OMOM 1948Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenDirektanregung
- 4. Juli 2022STST 1527Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenStellungnahme
- 19. Dezember 2022STST 2833Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenStellungnahme
- 20. April 2023OFOF 516/3Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3947Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenDirektanregung
- 7. August 2023STST 1648Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenStellungnahme
- 23. November 2023OFOF 620/3Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Dezember 2023VV 815Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 667Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats