Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere Fahrzeuge
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen über die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Fahrzeuge über 2,8 Tonnen, die auf Gehwegen parken, zu erheben. Dies ist notwendig, um die Situation im Nordend realistisch einschätzen und darauf reagieren zu können.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat beschließt:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft darüber, ob erhoben wird, wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid für Gehwegparken durch Fahrzeuge über 2,8 Tonnen festgestellt wurden. Wie viele waren es in Frankfurt und wie viele waren es speziell im Nordend?
Begründung
In der ST 2833 vom 7.8.23 gibt der Magistrat bekannt, dass Gehwegparken durch Fahrzeuge über 2,8 Tonnen bereits geahndet würde. In der Praxis sind im Nordend alle paar Meter Fahrzeuge dieses Gewichts auf Gehwegen parkend zu sehen. Um hier eine realistische Einschätzung der Lage vornehmen und darauf entsprechend reagieren zu können, ist eine Datengrundlage nötig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2022STST 2833Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenStellungnahme
- 20. April 2023OFOF 516/3Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Mai 2023OMOM 3947Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenDirektanregung
- 7. August 2023STST 1648Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenStellungnahme
- 23. November 2023Sie sind hierOFOF 620/3Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Dezember 2023VV 815Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 667Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)