Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere Fahrzeuge
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Gehwegparken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen gebeten. Dies ist notwendig, um die Situation im Nordend realistisch einschätzen und darauf reagieren zu können.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, ob erhoben wird, wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid für Gehwegparken durch Fahrzeuge über 2,8 Tonnen festgestellt wurden. Wie viele waren es in Frankfurt und wie viele waren es speziell im Nordend?
Begründung
In der Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1648, gibt der Magistrat bekannt, dass Gehwegparken durch Fahrzeuge über 2,8 Tonnen bereits geahndet würde. In der Praxis sind im Nordend alle paar Meter Fahrzeuge dieses Gewichts auf Gehwegen parkend zu sehen. Um hier eine realistische Einschätzung der Lage vornehmen und darauf entsprechend reagieren zu können, ist eine Datengrundlage notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2022OMOM 1948Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenDirektanregung
- 19. Dezember 2022STST 2833Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenStellungnahme
- 20. April 2023OFOF 516/3Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Mai 2023OMOM 3947Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenDirektanregung
- 7. August 2023STST 1648Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenStellungnahme
- 23. November 2023OFOF 620/3Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Dezember 2023Sie sind hierVV 815Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 106 WochenSTST 667Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch schwere FahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen