Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw vorgeschlagen, um die finanziellen Mittel für die Infrastruktur zu sichern. Die endgültige Stellungnahme wird im 3. Quartal 2022 erwartet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im3. Quartal 2022 abgegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. November 2021OMOM 1040Gebührenerhöhung für besonders schwere PkwDirektanregung
- 14. März 2022OFOF 249/3Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. März 2022OMOM 1948Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenDirektanregung
- 4. Juli 2022Sie sind hierSTST 1527Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenStellungnahme
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 2833Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw voranbringenStellungnahme
- 20. April 2023OFOF 516/3Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Mai 2023OMOM 3947Bewohnerparken nur für Fahrzeuge bis 2,8 TonnenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab