Errichtung eines Storchenmastes im Kätchleslachpark
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Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3834 entstanden aus Vorlage: OF 357/12 vom 12.10.2018
Betreff: Errichtung eines Storchenmastes im Kätchleslachpark Der Magistrat wird gebeten, einen Storchenmast im Kätcheslachpark zu errichten. Dies könnte wie z. B. im Jahr 2015 in Harheim in einer Kooperation mit dem NABU und der Mainova geschehen. Der Ortsbeirat ist bereit, sich mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget an den Kosten zu beteiligen.
Begründung: In den letzten Jahren wurden mehrere Störche im Kätcheslachpark gesichtet, die sich dort auch offensichtlich heimisch und wohlfühlen. Damit sich diese auch langfristig im Kätcheslachpark ansiedeln können, sind Storchenmasten hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2018OFOF 357/12Errichtung eines Storchenmastes im KätchleslachparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3834Errichtung eines Storchenmastes im KätchleslachparkDirektanregung
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 401Errichtung eines Storchenmastes im KätchleslachparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats