Ermittlung von Herstellungskosten für einen Trinkbrunnen auf dem Lohrberg
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Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3682 entstanden aus Vorlage: OF 415/11 vom 23.08.2018
Betreff: Ermittlung von Herstellungskosten für einen Trinkbrunnen auf dem Lohrberg Vorgang: OM 2830/18 OBR 11; ST 1194/18 Der Magistrat wird gebeten, die Herstellungskosten eines Trinkbrunnens auf dem Lohrberg zu ermitteln.
Begründung: Gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1194 wurde die Anregung OM 2830, einen öffentlichen Trinkbrunnen im Bereich der Grillplätze auf dem Lohrberg installieren zu lassen, negativ beantwortet. Aus der Stellungnahme ST 1194 geht hervor, dass keine weiteren Brunnen in Planung sind, da Erfahrungen gesammelt werden müssen. Im zweiten Absatz der Stellungnahme ST 1194 erfolgt der Hinweis, dass die Umsetzbarkeit standortspezifisch geprüft werden muss. Der Ortsbeirat bittet daher darum, diese Prüfung durchzuführen und die Herstellungskosten eines Brunnens auf dem Lohrberg zu ermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juli 2018STST 1194Trinkbrunnen für den LohrbergStellungnahme
- 23. August 2018OFOF 415/11Ermittlung von Herstellkosten für einen Trinkbrunnen auf dem LohrbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2018Sie sind hierOMOM 3682Ermittlung von Herstellungskosten für einen Trinkbrunnen auf dem LohrbergDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 20Ermittlung von Herstellungskosten für einen Trinkbrunnen auf dem LohrbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats