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Fuß- und Fahrradweg westlich der Jean-Monnet-Straße

Vorlagentyp: OM
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Thema Fahrradfahren verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 01.10.2009, OM 3644 entstanden aus Vorlage: OF 1024/9 vom 16.09.2009

Betreff: Fuß- und Fahrradweg westlich der Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 3230/04 OBR 9; ST 204/05; OM 1160/07 OBR 9; ST 1182/07; EA 11/07 OBR 10; ST 791/07 Der jetzige Fuß- und Fahrradweg entlang dieser Straße verläuft im Schatten eines Lärmschutzwalls. Nachts befindet sich der Fuß- und Fahrradweg komplett im Dunkeln, noch nicht einmal erleuchtet durch das Restlicht der Straßenbeleuchtung. In der Vergangenheit ist es aus diesem Grund schon zu Zusammenstößen zwischen Fahrradfahrern gekommen, bei denen es Verletzte gab. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, das Teilstück zwischen Hügelstraße und Kirschwaldstraße mit Laternen auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. September 2009OFOF 1024/9Fahrradweg westlich der Jean-Monnet-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Oktober 2009Sie sind hier
    OMOM 3644Fuß- und Fahrradweg westlich der Jean-Monnet-Straße
    Direktanregung
  3. 15. März 2010Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 404Fuß- und Fahrradweg westlich der Jean-Monnet-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 38 · 21.01.2010
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 6)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 39 · 18.02.2010
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 40 · 18.03.2010
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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