Errichtung eines offenen Treffpunkts für Jugendliche in Bonames
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, offene Treffpunkte für Jugendliche in Bonames zu schaffen, um ihnen einen Ort zu bieten, an dem sie sich ohne Aufsichtspersonen treffen können. Dies ist notwendig, da es derzeit keine solchen Treffpunkte gibt und die Jugendlichen sich an nicht erlaubten Orten wie Schulhöfen treffen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu eruieren, wo und wie offene Treffpunkte für Jugendliche in Bonames im öffentlichen Raum ohne Aufsichtspersonen ermöglicht werden können.
Begründung
In Bonames gibt es keine Treffpunkte, an welchen sich Jugendliche ohne Aufsichtspersonen aufhalten können. Nach Auskunft der befragten Jugendlichen möchten sie Treffpunkte mit Bänken, Tischen und einem Dach in Bonames, um sich ungestört und nicht beaufsichtigt treffen zu können und dabei so wenig Anwohnerinnen und Anwohner wie möglich zu stören. Im Moment treffen sie sich auf dem Schulhof der August-Jaspert-Schule, was eigentlich nicht erlaubt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023OFOF 507/10Errichtung eines offenen Treffpunkts für Jugendliche in BonamesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3494Errichtung eines offenen Treffpunkts für Jugendliche in BonamesDirektanregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 998Errichtung eines offenen Treffpunkts für Jugendliche in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats