Erneuerung des Gehweges der Steinmetzstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3397 entstanden aus Vorlage: OF 1097/6 vom 07.08.2014
Betreff: Erneuerung des Gehweges der Steinmetzstraße Der Magistrat wird gebeten, den in Fahrtrichtung auf der linken Seite befindlichen Bürgersteig in der Steinmetzstraße zu erneuern.
Begründung: Der Bürgersteig ist auf dieser Seite abgefahren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Busse und schwere Lkws auf den Gehweg fahren. Die Bürger können nur mit erheblichen Beeinträchtigungen den Weg benutzen. Insbesondere Gehbehinderte und Passanten mit Kinderwagen sind davon betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2014OFOF 1097/6Erneuerung des Gehweges der SteinmetzstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2014Sie sind hierOMOM 3397Erneuerung des Gehweges der SteinmetzstraßeDirektanregung
- 24. November 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1466Erneuerung des Gehweges der SteinmetzstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats