Ausweisung von Jogging- und Nordic Walking-Strecken in der Gemarkung Nieder-Erlenbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3346 entstanden aus Vorlage: OF 162/13 vom 27.05.2018
Betreff: Ausweisung von Jogging- und Nordic Walking-Strecken in der Gemarkung Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, die Ausweisung von Jogging- und Nordic Walking-Strecken in der Gemarkung Nieder-Erlenbach zu beauftragen. Kleine Hinweisschilder wie in vielen anderen Gegenden wären völlig ausreichend. Nach Möglichkeit sollen die Hinweisschilder an bestehenden Schildern wie beispielsweise Radwegweisern angebracht werden.
Begründung: Nieder-Erlenbach bietet für Jogger und andere Freizeitsportler viele Wege in der Gemarkung. Neubürger, Jogger bzw. Walker verlaufen sich jedoch leicht in den vielen Wegen der Gemarkung und müssen dann oft einen weiteren Weg in Kauf nehmen als geplant. Um allen ein möglichst bedarfsgerechtes Sporteln in der freien Natur zu bieten, wären Ausweisungen von Rundstrecken mit Kilometerangaben sehr hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2018OFOF 162/13Ausweisung von Jogging- und Nordic Walking-Strecken in der Gemarkung Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3346Ausweisung von Jogging- und Nordic Walking-Strecken in der Gemarkung Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1815Ausweisung von Jogging- und Nordic Walking-Strecken in der Gemarkung Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats