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Verrostete Masten und Beschilderungen in der Philipp-Reis-Straße entfernen

Vorlagentyp: OM
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3337 entstanden aus Vorlage: OF 572/2 vom 17.05.2018

Betreff: Verrostete Masten und Beschilderungen in der Philipp-Reis-Straße entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, die mittlerweile stark verrosteten Masten und Beschilderungen in der Philipp-Reis-Straße beidseitig zu entfernen. Soweit an den Masten noch benötigte Beschilderungen vorhanden sind, sollten die Masten erneuert aufgestellt werden.

Begründung: Noch Jahre nachdem die Messezufahren in der Philipp-Reis-Straße geschlossen worden sind, befinden sich alte Masten mit überflüssiger Beschilderung beidseitig auf der Philipp-Reis-Straße. Da die Masten mittlerweile starken Rost angesetzt haben, sollten diese nun schnellstmöglichst entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2018OFOF 572/2Verrostete Masten und Beschilderungen in der Philipp-Reis-Straße entfernenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3337Verrostete Masten und Beschilderungen in der Philipp-Reis-Straße entfernen
    Direktanregung
  3. 1. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1937Verrostete Masten und Beschilderungen in der Philipp-Reis-Straße entfernenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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