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Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

Vorlagentyp: OM
94 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3276 entstanden aus Vorlage: OF 531/10 vom 13.05.2018

Betreff: Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob, und wenn ja wie welche Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" erhalten beziehungsweise ersetzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2018OFOF 531/10Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3276Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“
    Direktanregung
  3. 2. November 2018STST 2044Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"Stellungnahme
  4. 23. August 2019STST 1613Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"Stellungnahme
  5. 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 379Bäume auf der künftigen Trasse der U-Bahn-Linie U 5 zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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