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Zurückschneiden des Straßenbewuchses in der Straße Alt-Erlenbach (Höhe Bushaltestelle „Schule Nieder-Erlenbach“)

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 208/13 vom 20.05.2014

Betreff: Zurückschneiden des Straßenbewuchses in der Straße Alt-Erlenbach (Höhe Bushaltestelle "Schule Nieder-Erlenbach") Der Magistrat wird gebeten, den Bewuchs am Straßenrand in der Straße Alt-Erlenbach (Höhe Bushaltestelle "Schule Nieder-Erlenbach") auf beiden Seiten so zurückzuschneiden, dass künftig kein ausufernder Wegbewuchs stattfindet und ein mögliches Verkehrsrisiko ausgeschlossen werden kann.

Begründung: In der Straße Alt-Erlenbach am Ortsausgang Richtung Bad Vilbel ist der Randbewuchs so dicht und stark, dass man - aus dem Ort kommend - die Gegenfahrbahn nicht mehr richtig einsehen kann. Das so entstehende Verkehrsrisiko könnte mit dem Zurückschneiden des Bewuchses deutlich vermindert werden. Dies ist jedes Jahr im Sommer der Fall, sodass ein geeigneter Rückschnitt dafür sorgen könnte, auch in den kommenden Jahren eine Verkehrsgefahr auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2014OFOF 208/13Zurückschneiden des Straßenbewuchses in der Straße Alt-Erlenbach (Höhe Bushaltestelle Schule Nieder-Erlenbach)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. Juni 2014Sie sind hier
    OMOM 3185Zurückschneiden des Straßenbewuchses in der Straße Alt-Erlenbach (Höhe Bushaltestelle „Schule Nieder-Erlenbach“)
    Direktanregung
  3. 25. August 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1114Zurückschneiden des Straßenbewuchses in der Straße Alt-Erlenbach (Höhe Bushaltestelle "Schule Nieder-Erlenbach")Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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