Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt „Hofgut Obermühle“
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Dorfwiesenweg — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Entwässerungsgraben Dorfwiesenweg20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Entwässerungsgraben verlängerter Dorfwiesenweg07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hundekottütenspender und Mülleimer im Feld19.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Dorfwiesenweg per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.03.2018, OM 2825 entstanden aus Vorlage: OF 266/8 vom 20.02.2018
Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt "Hofgut Obermühle" In der Sitzung des Ortsbeirats am 15.02.2018 hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem der Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge angesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen zu geben, da der Ortsbeirat 8 diese für seine Entscheidung benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2018OFOF 266/8Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut ObermühleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. März 2018Sie sind hierOMOM 2825Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt „Hofgut Obermühle“Direktanregung
- 4. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1016Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt "Hofgut Obermühle"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats