Entfernung der Glascontainer auf/an den Spielplätzen im Ortsbezirk 5
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2008, OM 2387 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 14.05.2008
Betreff: Entfernung der Glascontainer auf/an den Spielplätzen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass, wie bereits am 30.09.2005 vom Ortsbeirat gefordert und mit ST 1232 vom 05.12.2005 vom Magistrat mitgeteilt, die Glascontainer auf und an den Spielplätzen im Bereich des Ortsbezirkes 5 endlich entfernt werden und andere Standorte erhalten, die für solche Abfalleinrichtungen geeigneter sind als Kinderspielplätze.
Begründung: Spielplätze sind zumeist zentral gelegene und immer gut besuchte Plätze. An den meisten Plätzen stehen jeweils mehrere Glascontainer nebeneinander, die für die Besucher der Spielplätze immer wieder ein Ärgernis sind. Um die Glascontainer herum liegen permanent Glasscherben, die auf oder an einem Kinderspielplatz nichts zu suchen haben. Es ist schon häufig ein Problem, den täglich anfallenden Abfall auf den Spielplätzen zu entsorgen, da sollten nicht noch zusätzlich an oder auf den Spielplätzen Glasscherben verteilt werden. Es sind nicht nur die Scherben, die rund um die Container liegen, ein Problem, sondern auch die Wespen, die im Sommer von den Getränkeresten in den Glascontainern angelockt werden und die Kinder gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2008OFOF 570/5Entfernung der Glascontainer auf/an den Spielplätzen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2008Sie sind hierOMOM 2387Entfernung der Glascontainer auf/an den Spielplätzen im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 22. August 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1320Entfernung der Glascontainer auf/an den Spielplätzen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats