Naturfreundliche Gestaltung der Lärmschutzwände für das dritte und vierte Gleis der Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim und Frankfurter Berg
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Lärmschutzwände für das dritte und vierte Gleis der Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim und Frankfurter Berg Auf Anfrage erteilte die Deutschen Bahn AG folgende Auskunft: "Unter Beachtung der Anforderungen der ‚Schall 03' beziehungsweise der 16. BI mSchV können in Abstimmung zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Frankfurt am Main die Lärmschutzwände gestaltet werden. So ist es denkbar, abgestufte farbige Elemente einzusetzen. Eine andere Möglichkeit wäre die abschnittweise Gestaltung der Außenseiten der Lärmschutzwände in Form von ‚Bildern'. Machbar wäre sicher auch, an geeigneten Stellen entlang der Bahnböschungen standorttypische Büsche, Hecken sowie Bäume zu pflanzen, womit auch Lebensraum für Tiere geschaffen werden könnte. Bei Baumpflanzungen ist zu beachten, dass diese aus Sicherheitsgründen je nach Wuchshöhe in einem bestimmten Abstand von den äußeren Gleisen stehen müssten. Die Findung, Abstimmung und Umsetzung von Ideen zur Gestaltung der Lärmschutzwände können während der Planung des Vorhabens mit dem Projekt ‚Ausbau S 6' und mit dem zukünftigen Betreiber der Anlagen, DB Netz Mitte, geprüft und bei Bedarf vereinbart werden."
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2359 entstanden aus Vorlage: OF 484/10 vom 06.08.2013
Betreff: Naturfreundliche Gestaltung der Lärmschutzwände für das dritte und vierte Gleis der Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim und Frankfurter Berg Auf Anfrage erteilte die Deutschen Bahn AG folgende Auskunft: "Unter Beachtung der Anforderungen der 'Schall 03' beziehungsweise der 16. BI mSchV können in Abstimmung zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Frankfurt am Main die Lärmschutzwände gestaltet werden. So ist es denkbar, abgestufte farbige Elemente einzusetzen. Eine andere Möglichkeit wäre die abschnittweise Gestaltung der Außenseiten der Lärmschutzwände in Form von 'Bildern'. Machbar wäre sicher auch, an geeigneten Stellen entlang der Bahnböschungen standorttypische Büsche, Hecken sowie Bäume zu pflanzen, womit auch Lebensraum für Tiere geschaffen werden könnte. Bei Baumpflanzungen ist zu beachten, dass diese aus Sicherheitsgründen je nach Wuchshöhe in einem bestimmten Abstand von den äußeren Gleisen stehen müssten. Die Findung, Abstimmung und Umsetzung von Ideen zur Gestaltung der Lärmschutzwände können während der Planung des Vorhabens mit dem Projekt 'Ausbau S 6' und mit dem zukünftigen Betreiber der Anlagen, DB Netz Mitte, geprüft und bei Bedarf vereinbart werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 für die jeweiligen Abschnitte der Lärmschutzwand im Bereich Berkersheim und Frankfurter Berg möglichst weitgehende An- und Bepflanzungen (und soweit nicht anders darstellbar, alternative ansprechende Gestaltungsvorschläge) im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorzuschlagen und vorzustellen.
Begründung: Ausreichender Lärmschutz ist für die künftig lärmgeplagten Anwohner sehr wichtig. Allerdings ist bei der Umsetzung auch rechtzeitig an das schöne und schützenswerte Niddatal zu denken. Anwohner, sonstige Bürger sowie der Ortsbeirat 10 sind an einer weitgehend umwelt- und naturfreundlichen Umsetzung des Lärmschutzes interessiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2013OFOF 484/10Naturfreundliche Gestaltung der Lärmschutzwände für das dritte und vierte Gleis der Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim und Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2013Sie sind hierOMOM 2359Naturfreundliche Gestaltung der Lärmschutzwände für das dritte und vierte Gleis der Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim und Frankfurter BergDirektanregung
- 20. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1785Naturfreundliche Gestaltung der Lärmschutzwände für das dritte und vierte Gleis der Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim und Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats