Fassadenbegrünung an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends - Förderprogramm Klimaanpassung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2230 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 06.09.2017
Betreff: Fassadenbegrünung an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends - Förderprogramm Klimaanpassung Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie Hausbesitzer an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends (Friedberger Landstraße, Höhenstraße, Alleenring et cetera) bei der Fassadenbegrünung konkret unterstützt werden können, um eine zügige Umsetzung des Förderprogramms Klimaanpassung zu ermöglichen.
Begründung: Die Fassadenbegrünung von Häusern ist seit Langem als ein sinnvolles Instrument der Reduzierung der Feinstaub- und NOx-Belastung im städtischen Bereich identifiziert worden. Zusätzlich ist ein positiver Temperatureffekt gerade in heißen Sommern nachgewiesen. Eine forcierte Ausdehnung der Fassadenbegrünung ist daher äußerst empfehlenswert, wobei allerdings angemerkt werden muss, dass diese Erkenntnisse schon länger als zehn Jahre vorliegen und eine Umsetzung bisher nicht stattgefunden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2017OFOF 322/3Fassadenbegrünung an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends – Förderprogramm KlimaanpassungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2017Sie sind hierOMOM 2230Fassadenbegrünung an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends - Förderprogramm KlimaanpassungDirektanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2498Fassadenbegrünung an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends - Förderprogramm KlimaanpassungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats